Ein Gerichtsdolmetscher ist eine vom Vorsitzenden des Landgerichts benannte Person, die befugt ist, schriftliche oder gesprochene Texte auf Anfrage des Gerichts, einer staatlichen Behörde, einer juristischen oder natürlichen Person aus dem Kroatischen in eine Fremdsprache, für die sie benannt wurde, oder umgekehrt, aus einer Fremdsprache in das Kroatische, zu übersetzen bzw. zu dolmetschen.
Um ein vom Gericht ernannter Gerichtsdolmetscher zu werden, muss eine Person die strengen Anforderungen der Verordnung für beamtete Gerichtsdolmetscher erfüllen. Es werden Kenntnisse der Rechtsterminologie für das Dolmetschen bei Gerichtsverfahren verlangt.
Nur ein Gerichtsdolmetscher ist befugt, eine beglaubigte Übersetzung eines Dokuments auszufertigen. Eine beglaubigte Übersetzung stellt eine besondere Form der Übersetzung des Ausgangstexts dar, die von einem Gerichtsdolmetscher vorgenommen wird und den Status eines amtlichen Dokuments besitzt. Eine beglaubigte Übersetzung besteht aus der Übersetzung des Ausgangstexts und einer Bestätigung, in der die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original versichert wird. Der Gerichtsdolmetscher versichert mit seinem Stempel und seiner Unterschrift, dass die Übersetzung dem Original entspricht. Jede beglaubigte Übersetzung besitzt eine eigene individuelle Nummer, unter der sie vom Gerichtsdolmetscher im Buch der Zertifizierungen registriert wird.
Eine beglaubigte Übersetzung wird zur Ausübung von Rechten bei Verhandlungen vor staatlichen Behörden, Gerichten und Notaren benötigt. INTERPRETA‘s Team aus Gerichtsdolmetschern erstellt beglaubigte Übersetzungen höchster Qualität unter Gewährleistung der Datensicherheit und Vertraulichkeit. Die Dauer der Erstellung einer beglaubigten Übersetzung hängt von der Textmenge und -art sowie von der zu übersetzenden Sprache ab.
Wenn Sie die Dienstleistungen eines Gerichtsdolmetschers benötigen, um einen schriftlichen oder mündlichen Text übersetzen zu lassen, senden Sie uns eine Anfrage zu und Sie erhalten sobald wie möglich ein kostenloses Angebot.
INTERPRETA bietet beglaubigte Übersetzungen für folgende Sprachen an:
Albanisch, Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Hebräisch, Italienisch, Japanisch, Kroatisch, Mazedonisch, Niederländisch, Norwegisch, Persisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch und Ungarisch und in andere benötigte Sprachen.